Wieso der Reifenwechsel im Winter und Sommer wichtig ist

Gefühlt steht er alle paar Wochen wieder an: Der Reifenwechsel. Auch, wenn die Prozedur für Fahrzeughalter manchmal lästig ist, so ist sie doch immens wichtig. In diesem Blogartikel möchten wir die Gründe darlegen, die den Reifenwechsel im Sommer und Winter zur Pflicht machen.

Seit 2010 besteht in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht. „Winterliche Straßenverhältnisse“ bedeuten in diesem Fall Eis, Glätte sowie Schnee und Schneematsch. Das bedeutet, dass man bei entsprechenden Temperaturen theoretisch auch in der Weihnachtszeit noch mit Sommerbereifung unterwegs sein kann. Schlägt das Wetter allerdings schlagartig um und es passiert ein Unfall, ist man ohne saisonale Bereifung aufgeschmissen. Bisher waren die Anforderungen an die entsprechenden Winterreifen nicht näher definiert. Eine vorhandene „M+S“-Kennzeichnung („Mud and Snow“ = „Matsch und Schnee“) auf den Pneus reichte aus. Nun wird das Verkehrsministerium die Winterreifenpflicht jedoch präzisieren.

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Neuerungen bei der Winterreifenpflicht

Alexander Dobrindts Ministerium hat eine neue Verordnung verfasst. Darin wird die seit 2010 bestehende Winterreifenpflicht näher definiert und präzisiert. Die „M+S“-Kennzeichnung wird zukünftig nicht mehr ausreichen. In Zukunft muss man bei Eis und Schnee Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verwenden. Pneus mit dieser Kennzeichnung weisen im Test eine im Vergleich zum Referenzreifen mindestens 7 Prozent bessere Traktion bei winterlichen Straßenverhältnissen auf.
Ebenfalls neu: Zukünftig wird auch der Fahrzeughalter in die Pflicht genommen. Bisher war bei Verstößen lediglich der Fahrer verantwortlich. Hat der Halter die „Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen“, sitzt er in Zukunft mit im Boot.
Desweiteren präzisiert die neue Verordnung die Fahrzeugklassen, die von der Winterreifenpflicht betroffen sind. Einspurige KFZ, Nutzfahrzeuge in Land- und Forstwirtschaft. Stapler, Krankenfahrstühle und weitere Sonderfahrzeuge sind künftig ausgenommen.

Für den Halter „normaler“ PKW stellt der Reifenwechsel im Winter also keine Option, sondern eine Pflicht dar. Neben der gesetzlichen Verordnung spielen hier schließlich auch die eigene Sicherheit und natürlich auch die der anderen Verkehrsteilnehmern eine Rolle.

Die 7-Grad-Regel bei Winterreifen

Die meisten Autobesitzer kennen wohl die These, dass Winterreifen bei Temperaturen unter 7 Grad bessere Eigenschaften als Sommerreifen aufweisen. Auch, wenn dies mittlerweile durch Tests widerlegt wurde, hält sich die „Empfehlung“ wacker. Schließlich wurde sie in den Medien über Jahrzehnte hinweg proklamiert. Auch die „Oktober bis Ostern“-Regel kann lediglich als Erinnerungshilfe dienen. Dennoch kommt es aufgrund der sich haltenden „Regeln“ zu den immer gleichen Zeitpunkten auf dem Kalender zu Massenansturm auf Reifenhändler und KFZ-Werkstätten.

Wann soll man den Reifenwechsel vornehmen?

Diese Frage kann man aus verschiedenen Blickpunkten betrachten. Natürlich ist es nicht nötig, im November mit Winterpneus zu fahren, wenn die Temperaturen sich im zweistelligen Plusbereich bewegen. Gleichzeitig kann das Wetter jederzeit umschwenken und schon verstößt man gegen die Winterreifenpflicht. Da es keinen festgelegten Zeitraum für die Regelung gibt, wäre der Halter eines bei Schnee verunfallten Wagens mit Sommerbereifung auch im Mai in der Pflicht. Es empfiehlt sich also, einen gewissen Zeitraum für den Reifenwechsel einzuplanen aber dennoch die Wetterlage mit in Betracht zu ziehen.

Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Reifenwechsel natürlich jederzeit zur Verfügung und sorgen dafür, dass sie stets sicher und gesetzeskonform unterwegs sind!

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